Girokonto
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Geldanlage und Finanzielles | Posted on Januar 27th, 2012
Das Girokonto, heute selbstverständlicher Bestandteil des täglichen und modernen Lebens und geradezu unverzichtbar zur Erledigung und Entgegennahme von Zahlungen, hat eine lange und interessante Entstehungsgeschichte.
Der Name Girokonto entstammt dem italienischen, wobei die Silbe „girare” Kreisen bedeutet. So ist auch heute das Girokonto als Kontokorrentkonto die Grundlage ,die Kreditinstitute den Bankkunden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zur Verfügung stellen.
Die Ursprünge des Girokontos. Geschichtliche Grundlagen.
Auch wenn die Entstehung des Vorläufers eines Girokontos nicht eindeutig geklärt ist, haben die Geldwechsler des Mittelalters mit dem unbaren Zahlungsverkehr begonnen. Hier entstand auch der Name “Bank“, und zwar vom italienischen „bancherii“, was übersetzt Tisch bedeutet. Lastschriften und Überweisungen auf ein fremdes Konto lassen sich bereits im 11. Jahrhundert nachweisen.
Auch im islamischen Einflussbereich gab es nachweislich durch das Hawala- Finanzsystem Verrechnungen von Geld zwischen Konten.
In Deutschland entstand die erste Bank, die als Vorläufer des heutigen Systems verstanden werden kann, 1919 in Hamburg. Mit der Gründung der „Hamburger Bank”, die in zwei Währungen abrechnete, wurde die Entwicklung des Girokontos begründet. Allerdings waren die Annehmlichkeiten und Dienstleistungen dieser Bank den Unternehmen vorbehalten.
Erst der Versuch der Reichspost, Ende des 19. Jahrhunderts, durch Etablierung der Postscheckämter, eine Bank für die Allgemeinheit zu installieren, konnte mit einer weiten Verbreitung des Girokontos begonnen werden.
Zu Beginn des Jahres 1909 nahmen 13 Postscheckämter zeitgleich den Dienst auf. Flächendeckend forderten die Arbeitgeber, wobei federführend die öffentlichen Dienststellen die Führung bei diesem Vorhaben übernahmen, die Beschäftigten auf, ihre Bezüge unbar zu empfangen. Damit gehörten die früher üblichen Lohntüten bald der Vergangenheit an.
Rechtliche Grundlagen des Girokontos.
Wie bei allen geschäftlichen Transaktionen beruht das Girokonto auf eine vertragliche Grundlage. Rechtlich handelt es beim Girokonto um ein Kontokorrentkonto, was bedeutet, dass es sich um ein Konto mit täglichem Saldo handelt, bei dem täglich ein Saldo ermittelt wird. Die rechtliche Grundlage bildet der Paragraf 355 Handelsgesetzbuch. Mindest eine der Vertragsparteien, regelmäßig die Bank, muss Kaufmann sein. Die Rechtsgrundlagen wurden im Bereich der EU vereinheitlicht. Es gibt keinen rechtlich verbrieften Kontrahierungszwang für die Banken. Das bedeutet, dass der potenzielle Kunde keinen Rechtsanspruch auf Girokonto hat, sehr wohl aber sich auf eine Empfehlung des Bankenverbandes berufen kann, um ein Girokonto auf Guthabenbasis zu unterhalten. Dieses sogenannte Jedermannkonto wurde 1995 durch die heutige Kreditwirtschaft als Empfehlung den angeschlossenen Kreditinstituten zwar nahegelegt, begründet allerdings keine rechtlich einklagbare Grundlage.
Sonderarten und Zusatzvereinbarungen des Girokontos.
Ein Girokonto kann selbstverständlich mit einigen Annehmlichkeiten ausgestattet sein. Hierzu zählt der Dispositionskredit, also die Möglichkeit des Kunden, das Konto bei nicht ausreichender Deckung zu überziehen.
Es muss erwähnt werden, dass seitens des gewährenden Kreditinstitutes die Möglichkeit besteht, diese Zusatzvereinbarung jederzeit zu kündigen. Die Inanspruchnahme eines solchen Kredites ist zinspflichtig und selten günstig.
Da die Kreditinstitute bei der Gewährung des „Jedermannkontos“ gerade bei Schuldnern mit einer negativen Auskunft der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eher zurückhaltend waren, wurde durch den bundesdeutschen Gesetzgeber seit Juli 2010 das Pfändungsschutzkonto ins Leben gerufen. Hierbei können bestehende Konten in pfändungssichere Konten umgestaltet werden. Bei dieser Kontoart wird bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages nach Paragraf 850C Zivilprozessordnung (ZPO) das Konto nicht mehr – wie früher üblich- gesperrt, sondern bis zur Höhe dieses Betrages weitergeführt. Hiermit kann der Kunde im Rahmen des Freibetrages verfügen und dringend benötigte Überweisungen durchführen und Kosten des Lebensunterhalts bestreiten.
Kosten eines Girokontos.
Die laufenden Kosten eines Girokontos sind je nach Bank höchst unterschiedlich. Es gibt diverse Gebührenmodelle, die immer wieder durch Verbraucherschutzorganisationen unter die Lupe genommen werden. Die Bannbreite reicht von kostenlosen Girokonten bis solche, die mit erheblichen laufenden Gebühren ausgestattet sind. Auch wenn die laufenden Gebühren selbstverständlich einen wichtigen Faktor darstellen, sollten bei einem Vergleich auch die üblichen Gewohnheiten des Bankkunden, wie Auslandsabhebungen und die Höhe der Zinsen bei Dispositionskrediten berücksichtigt werden.
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